Rechtsprechung
OLG Brandenburg, 13.07.2023 - 12 U 122/22 |
Volltextveröffentlichungen (4)
- Entscheidungsdatenbank Brandenburg
- RA Kotz
Ermittlungspflicht eines Richters bei ausländischem Recht
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
- rechtsportal.de
Internationale Zuständigkeit bei Klage des Geschädigten eines Verkehrsunfalls unmittelbar gegen die Kfz-Versicherung; Klage in Deutschland am Wohnsitz des Klägers nach Verkehrsunfall in Tschechien; Anwendbares Recht bei Klage in Deutschland nach Verkehrsunfall in ...
Kurzfassungen/Presse
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)
Internationale Zuständigkeit bei Klage des Geschädigten eines Verkehrsunfalls unmittelbar gegen die Kfz-Versicherung; Klage in Deutschland am Wohnsitz des Klägers nach Verkehrsunfall in Tschechien; Anwendbares Recht bei Klage in Deutschland nach Verkehrsunfall in ...
Verfahrensgang
- LG Frankfurt/Oder, 17.06.2022 - 12 O 70/21
- OLG Brandenburg, 13.07.2023 - 12 U 122/22
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (4)
- BGH, 31.05.2011 - XI ZR 369/08
Wahrheitspflicht einer Prozesspartei; Widerruf eines Geständnisses
Auszug aus OLG Brandenburg, 13.07.2023 - 12 U 122/22
Ein zum Widerruf des Geständnisses berechtigender Irrtum ist in einem solchen Fall ausgeschlossen (vgl. BGH NJW 2011, 2794, juris Rn. 16;… OLG Köln, Beschluss v. 20.11.2017 - 16 U 85/17, juris Rn. 17;… Zöller/Greger ZPO 34. Aufl. § 290 Rn. 2). - BGH, 13.12.2005 - XI ZR 82/05
Wirksamkeit einer Rechtswahl; Anwendung des VerbrKrG auf einen im Ausland …
Auszug aus OLG Brandenburg, 13.07.2023 - 12 U 122/22
Bei Anwendung einer dem deutschen Recht verwandten Rechtsordnung und klaren Rechtsnormen sind die Anforderungen an die Ermittlungspflicht geringer (vgl. BGH NJW 2006, 762, 764, juris Rn. 33). - BGH, 18.03.2020 - IV ZR 62/19
Kfz-Unfall in Deutschland: Anwendbares Recht für Regressanspruch des litauischen …
Auszug aus OLG Brandenburg, 13.07.2023 - 12 U 122/22
Tragen die Parteien eine bestimmte ausländische Rechtspraxis detailliert und kontrovers vor, wird der Richter regelmäßig umfassende Ausführungen zur Rechtssache zu machen und ggf. sämtliche ihm zugänglichen Erkenntnismittel zu erschöpfen haben, als wenn der Vortrag der Parteien zu dem Inhalt des ausländischen Rechts übereinstimmt oder sie zu dem Inhalt des Rechts nicht Stellung nehmen, obwohl sie dessen Anwendbarkeit kennen oder mit ihr rechnen (vgl. BGH NJW-RR 2020, 802, Rn. 23 f.). - OLG Köln, 20.11.2017 - 16 U 85/17
Wirksamkeit des Widerrufs eines erstinstanzlich abgegebenen gerichtlichen …
Auszug aus OLG Brandenburg, 13.07.2023 - 12 U 122/22
Ein zum Widerruf des Geständnisses berechtigender Irrtum ist in einem solchen Fall ausgeschlossen (…vgl. BGH NJW 2011, 2794, juris Rn. 16; OLG Köln, Beschluss v. 20.11.2017 - 16 U 85/17, juris Rn. 17;… Zöller/Greger ZPO 34. Aufl. § 290 Rn. 2).